Die aktuellen Visabestimmung werden ab dem 01.09.2013 zum ersten Mal seit 30 Jahren geändert. Anstatt acht, wird es ab sofort zwölf Visumarten geben.
Allgemein:
- Die Antragsformulare sind ab dem 31.08.2013 auf der Website des Chinese Visa Application Service Center (www.visaforchina.org ) verfügbar
- Die Übergangszeit beträgt einen Monat (01.09-30.09.2013), in dieser Zeit ist entweder der alte oder der neue Antrag, zu verwenden
- Ab 01.10.2013 wird nur noch der neue Antrag verwendet
- Die Form soll weiterhin streng eingehalten werden (Schriftfarbe etc.)
- Das Formular besteht jetzt aus 5 statt 4 Seiten (Die letzte Seite soll jedes Mal, auch wenn diese nicht ausgefüllt werden muss, abgegeben werden)
- Es gibt weitere neue Auswahlmöglichkeiten im Feld „1.15: Jetzige berufliche Tätigkeit“ und Feld „2.1: Hauptzweck der Reise“
Die Änderung für unsere Gäste:
Das Touristenvisum „L“, welches von uns immer verwendet wurde, hat sich in 5 weitere Visaformulare untergliedert
o L-Visum: Wie gehabt, nur dass dieses ausschließlich zum Reisen verwendet werden darf!
Für Kunden, die zusätzlich noch Familienbesuche in China vor oder nach unserer Reise planen, gelten folgende Visaarten:
o Q-Visum (gilt für den Familienbesuch bei chinesischen Staatsbürgern oder bei Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in China)
Dabei unterscheidet man zwischen:
- Q1-Visum: langzeitiger Besuch (ab 180 Tage)
- Q2-Visum: kurzzeitiger Besuch (bis 180 Tage)
o S-Visum (gilt für den Verwandtenbesuch bei Ausländern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis in China)
Dabei unterscheidet man zwischen:
- S1-Visum: langzeitiger Besuch (ab 180 Tage)
- S2-Visum: kurzzeitiger Besuch (bis 180 Tage)
Als Familie gelten: Ehepartner, Eltern, Geschwister und Schwiegereltern sowie Kinder unter 18 Jahren bei Familienangehörigen eines Ausländers, der sich wegen Arbeit, Studium oder anderen privaten Gründen in China aufhält.
Dokumente, die für die verschiedenen Visaarten gebraucht werden:
L-Visum: Wie gehabt
Q- bzw. S-Visum: Einladungsbrief der einladenden Person in China; Kopie des Passes der einladenden Person in China; Zertifikat/Urkunde, die das Verwandtschaftsverhältnis bestätigt (z.B. Trauschein, Geburtsurkunde (Original und Kopie)) à Hier werden keine Hotellisten oder Reiseprogramme benötigt!