Die aktuellen Visabestimmung werden ab dem 01.09.2013 zum ersten Mal seit 30 Jahren geändert. Anstatt acht, wird es ab sofort zwölf Visumarten geben.
Das Touristenvisum „L“, welches von uns immer verwendet wurde, hat sich in 5 weitere Visaformulare untergliedert
o L-Visum: Wie gehabt, nur dass dieses ausschließlich zum Reisen verwendet werden darf!
Für Kunden, die zusätzlich noch Familienbesuche in China vor oder nach unserer Reise planen, gelten folgende Visaarten:
o Q-Visum (gilt für den Familienbesuch bei chinesischen Staatsbürgern oder bei Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in China)
Dabei unterscheidet man zwischen:
o S-Visum (gilt für den Verwandtenbesuch bei Ausländern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis in China)
Dabei unterscheidet man zwischen:
Als Familie gelten: Ehepartner, Eltern, Geschwister und Schwiegereltern sowie Kinder unter 18 Jahren bei Familienangehörigen eines Ausländers, der sich wegen Arbeit, Studium oder anderen privaten Gründen in China aufhält.
L-Visum: Wie gehabt
Q- bzw. S-Visum: Einladungsbrief der einladenden Person in China; Kopie des Passes der einladenden Person in China; Zertifikat/Urkunde, die das Verwandtschaftsverhältnis bestätigt (z.B. Trauschein, Geburtsurkunde (Original und Kopie)) à Hier werden keine Hotellisten oder Reiseprogramme benötigt!